Zoll online - Pressemitteilungen - Zoll kontrolliert Kreuzfahrer

2023-03-08 16:49:27 By : Ms. haimi Zhang

Wichtige Informationen aus erster Hand bieten Ihnen der Kfz-Steuer-Rechner und die Abgabenrechner für Reise- und Postverkehr. Außerdem können Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet-Computer die kostenlosen Apps Zoll und Reise, Zoll und Post sowie Zoll aktuell nutzen.

Mit der Zoll aktuell veröffentlicht die Generalzolldirektion besondere Brennpunktthemen des Zolls. Pro Jahr erscheinen sechs Hefte.

Bürgerinnen und Bürger erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen, die angeblich von Zollbehörden stammen sollen. Hier erfahren Sie, wie Sie Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide erkennen können.

Als Ansprechpartner für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung steht Ihnen das Arbeitsgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ihres zuständigen Hauptzollamts zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen sind für die Registrierung notwendig und wie erfolgt diese?

Hier finden Sie analytisch und statistisch aufbereitete Arbeitsergebnisse der Financial Intelligence Unit .

Der erste Podcast des Zolls, der die Frage klärt "Haben Sie was zu verzollen?", oder anders: "Wozu braucht man eigentlich den Zoll?" Jetzt reinhören in die ersten Folgen!

Die Arbeitsergebnisse der deutschen Zollverwaltung für das vergangene Jahr wurden veröffentlicht und in einer Pressekonferenz präsentiert.

Der Zoll stellt in dieser Rubrik Podcasts, Fotos und Videos zum kostenfreien Download zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Thema Urheberrecht!

Die Regelungen zur Beamten-, Richter- oder Berufssoldatenversorgung umfassen Leistungen der Alters- und Hinterbliebenensicherung. Das für Sie zuständige Service-Center des Zolls finden Sie hier.

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Bereits letztes Wochenende stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Hamburg mehrere Verstöße gegen die Reisefreimengen fest, als sie die ankommenden Reisenden beim Verlassen eines Kreuzfahrtschiffs kontrollierten.

"So wurde in 16 Fällen bei Zigaretten und in fünf Fällen bei Alkoholerzeugnissen die jeweilige Freimenge (200 Zigaretten beziehungsweise ein Liter hochprozentige Spirituosen) nicht eingehalten", erklärte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Ein weiterer Fall betraf die Einfuhr eines hochwertigen Rucksacks, dessen Wert weit über der erlaubten Wertgrenze von 430 Euro lag. In all diesen Fällen wurden jeweils pauschalierte Abgaben und ein Zollzuschlag erhoben. Die Fälle waren damit abgeschlossen."

In einem weiteren Fall wurde auch eine Dame befragt, ob sie anmeldepflichtige Waren mit sich führen würde. Dies wurde zunächst verneint. Die anschließende Kontrolle ergab in der Handtasche 22 hochwertige Schmuckstücke inklusive einer "Inventory List ", auf der alle Schmuckstücke nebst jeweiligem Verkaufswert - insgesamt knapp 54.000 Euro - aufgelistet waren. Auf diese Feststellung angesprochen, gab die Dame an, die Schmuckstücke seien wegen Reklamationen deutlich weniger wert. Jedoch sollte der korrigierte Wert immer noch knapp 9.700 Euro betragen.

Wegen Verdachts einer Steuerhinterziehung wurde gegen die 44-Jährige ein Strafverfahren eingeleitet. Die Schmuckstücke wurden sichergestellt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Sicherheitsleistung von 2.000 Euro für die zu erwartende Geldstrafe erhoben. Die Dame konnte danach ihre Reise fortsetzen. Die Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens hat das Sachgebiet Ahndung beim Hauptzollamt Hamburg übernommen.

"Die Beispiele zeigen, dass sich die Reisenden leider vielfach nicht ausreichend informieren. Aber über unsere Internetseite www.zoll.de oder die App "Zoll und Reise" ist dies jederzeit ohne großen Aufwand möglich", so Bachmann.

Reisefreimengen App "Zoll und Reise"

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Dafür müssen Sie sich bei einem Anbieter Ihrer Wahl registrieren (Infos unter: https://www.de-mail.info/).

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